Dreizehn freigemeinnützige Krankenhäuser aus Köln, die sich in der Initiative „Fair ist gesund“ zusammengeschlossen haben, machen seit Oktober vergangenen Jahres auf die Schieflage in der Kölner Krankenhausfinanzierung aufmerksam. Die Stadt Köln hat die städtischen Kliniken mit Betriebskosten- und Investitionskostenzuschüssen sowie Darlehenserlassen im dreistelligen Millionenbereich unterstützt und plant, dies auch in den kommenden Jahren fortzusetzen. Die freigemeinnützigen Häuser erhalten bislang keinerlei städtische Haushaltsmittel. Das steht jedoch im Gegensatz zu deren zentralen Anteilen an der Gesundheitsversorgung in Köln. Die freigemeinnützigen Krankenhäuser sichern mit ihren rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als die Hälfte der Versorgung in Köln. Die Mitglieder der Initiative wollen daher die rechtliche Grundlage für die Förderung überprüfen lassen.
Bevorzugung der städtischen Kliniken verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot
Die Stadt Köln hat die städtischen Kliniken in den Jahren 2015 und 2024 mit der Erbringung sogenannter Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) betraut. Die Begründung dafür lautet: Die wirtschaftliche Situation der Kliniken sei herausfordernd und die Stadt müsse die medizinische Versorgung in Köln gewährleisten. Die Stadt Köln stellt insoweit eine Unterversorgung an Krankenhauskapazitäten für die Förderung des Gesundheitswesens durch private Wirtschaftsbeteiligte, zu denen auch freigemeinnützige Krankenhäuser gehören, fest.1
Auf dieser Grundlage bezuschusst die Stadt die städtischen Kliniken mit substanziell beachtlichen Summen. Das verstößt nach Auffassung der Mitglieder der Initiative u.a. gegen das Gleichbehandlungsgebot und die gesetzlich verankerte Vorgabe der Trägerpluralität. Denn ebenso wie die städtischen Kliniken leisten die freigemeinnützigen Häuser einen essenziellen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Köln und stehen vor denselben wirtschaftlichen Herausforderungen. Es gibt keine Sonderaufgaben, zu denen nur die städtischen Kliniken verpflichtet sind. Die freigemeinnützigen Krankenhäuser erfüllen ihre Versorgungsaufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge unter den gleichen Marktbedingungen. Ihre Leistungen ordnet die Stadt Köln aber nicht als DAWI ein. Deshalb haben die Häuser der Initiative Widerspruch gegen den Betrauungsakt aus 2024 eingelegt. Das hat wiederum zur Folge, dass die Stadt diesen überprüfen muss.
Ungleichbehandlung führt langfristig zu Versorgungslücken
„Wir richten uns nicht gegen die städtischen Kliniken, sondern wollen gemeinsam eine gerechte Krankenhausfinanzierung für Köln entwickeln. Denn die freigemeinnützigen Krankenhäuser sind – ebenso wie die städtischen Kliniken – ein bedeutender Bestandteil der Kölner Gesundheitsversorgung und dem Gemeinwohl verpflichtet. Wir erbringen nicht nur dieselben Leistungen wie die städtischen Kliniken, sondern leisten mit medizinischen Spezialisierungen darüber hinaus einen wichtigen zusätzlichen Beitrag“, sagt Gunnar Schneider, Vorstand der Stiftung der Cellitinnen.
„Alle Krankenhäuser stehen vor denselben wirtschaftlichen Herausforderungen. Die städtischen Kliniken verfügen aufgrund der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Köln jedoch über einen klaren wirtschaftlichen Vorteil. Diese Ungleichbehandlung widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Werden einzelne Krankenhäuser von der Stadt Köln benachteiligt, hat das langfristig negative Folgen für Personal, Patientinnen und Patienten sowie ganze Stadtteile; und kann auf Dauer sogar zu Versorgungslücken führen“, ergänzt Stephan Prinz, Vorstand der Josefs-Gesellschaft.
Dem Widerspruch gegen den Betrauungsakt könnten weitere juristische Schritte folgen. Zunächst bleibt jedoch die Reaktion der Stadt Köln abzuwarten.
Über die Initiative „Fair ist gesund“
Die sieben Krankenhäuser der Hospitalvereinigung der Cellitinnen in Köln-Longerich, -Nippes, -Ehrenfeld, -Lindenthal, -Altstadt-Nord und -Süd und -Bayenthal, die Josefs-Gesellschaft für das Eduardus-Krankenhaus Köln-Deutz und das Evangelische Krankenhaus Köln-Kalk, das St. Elisabeth-Krankenhaus Köln-Hohenlind, das Alexianer Krankenhaus Köln, die Klinik Alteburger Straße sowie die Cellitinnen-Marienborn St. Agatha Fachklinik für Seelische Gesundheit haben sich zu einer Initiative zusammengeschlossen, um gemeinsam auf die Schieflage in der Kölner Klinikfinanzierung aufmerksam zu machen. Diese Krankenhäuser in freigemeinnütziger Trägerschaft leisten einen substanziellen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Köln. Die Stadt Köln unterstützt jedoch bisher nur die kommunalen Kliniken, übernimmt deren Defizite und finanziert Investitionen. Das führt zu einer strukturellen Benachteiligung aller anderen Häuser. Die Stadt schafft damit ein ungerechtes Zwei-Klassen-System unter den Krankenhäusern und einen verzerrten Wettbewerb. Die Initiative der oben genannten freigemeinnützigen Krankenhäuser fordert die Stadt Köln auf, diese Ungleichheit im Sinne aller Kölnerinnen und Kölner zu beheben und eine gerechte Finanzierung zu entwickeln. Für eine Versorgung, die langfristig zuverlässig ist und die Trägervielfalt erhält.
1 Vgl. Präambel Betrauungsakt 2024